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BITTE BEACHTEN SIE:

Aufgrund von Brückentagen oder anderen Ereignissen kann es zu abweichenden Öffnungszeiten kommen. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf unserer News-Seite.



Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Nach Artikel 16 Satz 1 BayDiG ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer sowie im Sinne des Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen.

Die Stadt Schrobenhausen hat zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung den elektronischen Zugang nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen eröffnet.

Potentielle Zugänge im Sinne der Zugangseröffnung sind:

  • E-Mail-Adressen
  • Kontaktformulare
  • Online-Formulare
  • De-Mail-Adressen
  • Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
  • Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS/MMS)
  • Videokonferenz- & Instant Messaging Systeme (Teams & Jitsi)
  • Private-Cloud-Dienste (FTAPI & BayernBox)
  • Soziale Netzwerke (Social Media)

Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen formfreien (I.) und formgebundenen Schreiben (II.):


I. Formfreie Schreiben

1. E-Mail

E-Mails werden unverschlüsselt übertragen und können daher auf ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden.

Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten, vertrauliche Dokumente oder Inhalte per unverschlüsselter E-Mail versenden!

Zudem können wir bei einer E-Mail Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt.

Wie auch viele E-Mail-Anbieter setzen wir technische Filtersysteme gegen E-Mails mit unerwünschten oder schädlichen Inhalten (z.B. Werbung, Belästigung, Viren & Schadsoftware, …) ein, die unter Umständen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünscht einordnen. E-Mails, die Schadsoftware enthalten, werden in jedem Falle automatisch gelöscht. Es gilt zudem zu bedenken, dass E-Mail aus technischer Sicht generell eine Übertragung mit nicht definierter Zustellzeit und ohne Zustellgarantie darstellt.

Hinsichtlich etwaiger Dateianhänge, bitten wir Punkt IV. 3. zu beachten.

Für förmliche Anliegen nutzen Sie stattdessen bitte eine der im Folgenden (Punkte II. und III.) beschriebenen Möglichkeiten.

Rechtlicher Hinweis:

E-Mail dient lediglich zum Austausch einfacher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder Verschlüsselung. Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail mit der Stadt Schrobenhausen grundsätzlich ausgeschlossen; der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird daher explizit nicht eröffnet.


2. Kontaktformular (ohne Bayern-ID)

Mit dem Formular unter der Adresse https://www.schrobenhausen.de/de/kontakt/Ihre-Nachricht können Sie eine formlose Nachricht an die Stadt Schrobenhausen übersenden. Die Übertragung der eingegebenen Daten erfolgt im Hintergrund per E-Mail.

E-Mails werden unverschlüsselt übertragen und können daher auf ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden.

Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten oder vertrauliche Inhalte über dieses Kontaktformular übermitteln!

Zudem können wir bei diesem Kontaktformular Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter den eingegebenen Daten verbirgt.

Wie auch viele E-Mail-Anbieter setzen wir technische Filtersysteme gegen E-Mails mit unerwünschten oder schädlichen Inhalten (z.B. Werbung, Belästigung, Viren & Schadsoftware, …) ein, die unter Umständen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünscht einordnen. E-Mails, die Schadsoftware enthalten, werden in jedem Falle automatisch gelöscht. Es gilt zudem zu bedenken, dass E-Mail aus technischer Sicht generell eine Übertragung mit nicht definierter Zustellzeit und ohne Zustellgarantie darstellt.

Für förmliche Anliegen nutzen Sie stattdessen bitte eine der im Folgenden (Punkte II. und III.) beschriebenen Möglichkeiten.

Rechtlicher Hinweis:

Das Kontaktformular dient lediglich zum Absetzen einfacher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder Verschlüsselung. Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation über dieses Kontaktformular mit der Stadt Schrobenhausen grundsätzlich ausgeschlossen; der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird daher explizit nicht eröffnet.


3. Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS/MMS)

Mobilfunk-Kurznachrichten werden unverschlüsselt übertragen und können daher auf ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden.

Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten oder vertrauliche Dokumente oder Inhalte per Mobilfunk-Kurznachrichten übermitteln!

Zudem können wir bei einer Mobilfunk-Kurznachricht Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter einer Mobilfunk-Rufnummer verbirgt.

Hinsichtlich etwaiger Dateianhänge, bitten wir Punkt IV. 3. zu beachten.

Für förmliche Anliegen nutzen Sie stattdessen bitte eine der im Folgenden (Punkte II. und III.) beschriebenen Möglichkeiten.

Rechtlicher Hinweis:

Mobilfunk-Kurznachrichten dienen lediglich zum Austausch einfacher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur und/oder Verschlüsselung. Aufgrund der Unsicherheiten bei Mobilfunk-Kurznachrichten ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation per Mobilfunk-Kurznachricht mit der Stadt Schrobenhausen grundsätzlich ausgeschlossen; der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird daher explizit nicht eröffnet.


4. Videokonferenz- & Instant Messaging Systeme (Teams & Jitsi)

Die Stadt Schrobenhausen nutzt zur informellen elektronischen Kommunikation in Text, Bild und Ton, fallweise Videokonferenz- & Instant Messaging Systeme. Die Daten werden hierbei nach dem Stand der Technik verschlüsselt über das Internet übertragen.

Da mit modernen IT-Systemen Bild- & Tonübertragungen bereits mit wenig technischem Aufwand, selbst durch Nicht-IT-Spezialisten täuschend echt manipuliert werden können (sog. Deepfakes) und Videokonferenz- & Instant Messaging Systeme derzeit keine zuverlässige und rechtssichere Identitätsüberprüfung ermöglichen, können wir nicht zweifelsfrei feststellen, wer sich hinter den übermittelten Daten verbirgt, bzw. ob diese Daten authentisch und integer sind.

Hinsichtlich etwaiger Dateianhänge, bitten wir Punkt IV. 3. zu beachten.

Für förmliche Anliegen nutzen Sie stattdessen bitte eine der im Folgenden (Punkte II. und III.) beschriebenen Möglichkeiten.

Rechtlicher Hinweis:

Videokonferenz- & Instant Messaging Systeme dienen lediglich zur informellen elektronischen Kommunikation in Text, Bild und Ton. Eine rechtsverbindliche Kommunikation über diese Systeme mit der Stadt Schrobenhausen ist grundsätzlich ausgeschlossen; der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird daher explizit nicht eröffnet.


5. Private-Cloud-Dienste (FTAPI & BayernBox)

Die Stadt Schrobenhausen nutzt zur Übertragung größerer Datenmengen über das Internet fallweise besonders abgesicherte Private-Cloud-Dienste. Die Daten werden hierbei nach dem Stand der Technik verschlüsselt über das Internet übertragen.

Hinsichtlich der unterstützten Dateitypen, bitten wir Punkt IV. 3. zu beachten.

Für förmliche Anliegen nutzen Sie stattdessen bitte eine der im Folgenden (Punkte II. und III.) beschriebenen Möglichkeiten.

Rechtlicher Hinweis:

Die eingesetzten Private-Cloud-Dienste dienen lediglich ergänzend zu anderer bereits etablierter elektronischer Kommunikation; ihr Charakter ist informell. Eine rechtsverbindliche Kommunikation über diese Systeme mit der Stadt Schrobenhausen ist grundsätzlich ausgeschlossen; der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird daher explizit nicht eröffnet.


6. Soziale Netzwerke (Social Media)

Die von der Stadt Schrobenhausen betriebenen Angebote in sozialen Netzwerken dienen lediglich zur informellen elektronischen Kommunikation. Die Daten werden hierbei nach dem Stand der Technik der jeweiligen Social Media Plattform verschlüsselt über das Internet übertragen.

Hinsichtlich der unterstützten Dateitypen, bitten wir Punkt IV. 3. zu beachten.

Für förmliche Anliegen nutzen Sie stattdessen bitte eine der im Folgenden (Punkte II. und III.) beschriebenen Möglichkeiten.

Rechtlicher Hinweis:

Die von der Stadt Schrobenhausen betriebenen Social Media Auftritte haben lediglich informellen Charakter. Eine rechtsverbindliche Kommunikation über diese Systeme mit der Stadt Schrobenhausen ist grundsätzlich ausgeschlossen; der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird daher explizit nicht eröffnet.


7. Weitere Zugänge

Für formfreie Schreiben steht es Ihnen selbstverständliche auch frei die sicheren Übermittlungswege für formgebundene Schreiben – Punkt II. 1. bis Punkt II. 3. – zu verwenden.


II. Formgebundene Schreiben mit Schriftformersatz

1. sicheres Kontaktformular des Freistaats Bayern (mit BayernID)

Mit dem sicheren Kontaktformular des Freistaats Bayern können Sie verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels, der eID-Karte für EU-Bürger oder dem Softwarezertifikat „authega“ bzw. „ELSTER“ – auch schriftformersetzend mit uns in Kontakt treten.

Das sichere Kontaktformular der zentralen Poststelle der Stadt Schrobenhausen ist unter folgender Adresse erreichbar:

https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=97886687474

Als natürliche Person können Sie auf diesem Wege auch Anträge oder Widersprüche vollständig elektronisch bei uns einreichen, entweder als formlosen Text oder als Datei-Upload.

Hinsichtlich etwaiger Dateianhänge, bitten wir Punkt II. 4. sowie Punkt IV. 3. zu beachten.

Sofern Sie beim Verfassen Ihrer Nachricht zustimmen, erhalten Sie Antwort im Postfach Ihres Bayern-ID Servicekontos.

Für eine gültige Zustimmung ist das setzen des entsprechenden Hakens im sicheren Kontaktformular notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung der eingegebenen Daten im Hintergrund per S/MIME-verschlüsselter E-Mail erfolgt. Es gilt daher zu bedenken, dass E-Mail aus technischer Sicht generell eine Übertragung mit nicht definierter Zustellzeit und ohne Zustellgarantie darstellt. Wir empfehlen daher, keine wichtigen oder fristgebundenen Daten über das sichere Kontaktformular zu übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie auf den Hilfeseiten des BayernPortals:

https://www.freistaat.bayern/hilfe

Rechtlicher Hinweis:

Das sichere Kontaktformular des Freistaats Bayern dient lediglich zum Austausch einfacher Mitteilungen. Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine rechtsverbindliche Kommunikation über dieses Kontaktformular mit der Stadt Schrobenhausen grundsätzlich ausgeschlossen; der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird daher explizit nicht eröffnet.


2. De-Mail

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Eine mit der Versandoption „Absenderbestätigt“ versendete De-Mail gilt nach Art. 3a BayVwVfG als Schriftformersatz.

Die Stadt Schrobenhausen ist über das zentrale De-Mail Postfach stadt(at)sob.de-mail.de erreichbar.

Zur Kommunikation über De-Mail müssen Sie selbst über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen.

Hinsichtlich etwaiger Dateianhänge, bitten wir Punkt II. 4. sowie Punkt IV. 3. zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Digitale-Verwaltung/De-Mail/de-mail_node.html

Rechtlicher Hinweis:

De-Mail – sofern Sie uns Nachrichten mit der Versandoption „Absenderbestätigt“ senden – ermöglicht eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit der Stadt Schrobenhausen. Der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird entsprechend eröffnet.

Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen, per De-Mail Nachrichten übersenden können. Wenn Sie keine Antwort auf elektronischem Wege erhalten möchten, bitten wir Sie, uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdigen Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.


3. Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist eine Kommunikationsinfrastruktur, mit der authentifizierte Teilnehmer untereinander elektronische Nachrichten, Dokumente und Akten übermitteln können.

Die Stadt Schrobenhausen ist über ihr zentrales besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) erreichbar.

Zur Kommunikation über EGVP müssen Sie selbst über ein entsprechendes Postfach dieser Kommunikationsinfrastruktur verfügen; z.B. besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo), besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), besonderes elektronisches Notarpostfach (beN), besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt), besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).

Hinsichtlich etwaiger Dateianhänge, bitten wir Punkt II. 4. sowie Punkt IV. 3. zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://egvp.justiz.de/

Hinweis für Bürger zur Nutzung des besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO):

Mit dem Angebot „Mein Justizpostfach“ (MJP) bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine kostenlos nutzbare Basis-Variante des eBO an. Die Nutzung dieses Angebots ist auf Basis der bundId möglich und erfordert eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels, der eID-Karte für EU-Bürger.

Das MJP befindet sich derzeit noch in der Pilotphase und bietet daher nur Grundfunktionen, steht aber voll funktionsfähig zur Verfügung und wird kontinuierlich weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: https://ebo.bund.de/ & https://id.bund.de/

Rechtlicher Hinweis:

EGVP ermöglicht eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit der Stadt Schrobenhausen. Der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Artikel 3a Abs. 2 BayVwVfG wird entsprechend eröffnet.

Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen, per EGVP Nachrichten übersenden können. Wenn Sie keine Antwort auf elektronischem Wege erhalten möchten, bitten wir Sie, uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdigen Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.


4. Qualifizierte elektronische Signatur

Um die Schriftform elektronisch zu ersetzen, genügt nach Art. 3a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) i.V.m. Art. 3 Nr. 12 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Es werden nur Signaturen von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern akzeptiert.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.elektronische-vertrauensdienste.de/

Wir weisen darauf hin, dass eine qualifizierte elektronische Signatur alleine keine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer Nachricht bzw. Anlagen bewirkt!

Um ein signiertes Dokument (z.B. eine signierte PDF-Datei) anschließend auf sicherem Wege, verschlüsselt an uns zu übermitteln, empfehlen wir Ihnen, einen der Übermittlungswege die unter Punkt II. 1. bis Punkt II. 3. beschrieben sind, zu verwenden.


III. Verschlüsselte Kommunikation (ohne Schriftformersatz)

1. Online-Formulare

Die Stadt Schrobenhausen verwendet intelligente Online-Formulare, die vollständig elektronisch eingereicht werden können. Das Angebot wird laufend und schrittweise erweitert. Sie finden die Online-Formulare über unsere Homepage und das BayernPortal (https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/97886687474).

Im Rahmen der Online-Formulare findet eine sichere, verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten statt.


2. Bayern-PKI

Mit S/MIME verschlüsselte und signierte E-Mails können Sie an unsere Poststelle stadt(at)schrobenhausen.de schicken. Weitere Informationen zur S/MIME-verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der Stadt Schrobenhausen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass eine PGP-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation derzeit weder ein- noch ausgehend angeboten wird.


3. Weitere Zugänge

Für verschlüsselte Kommunikation (ohne Schriftformersatz) steht es Ihnen selbstverständliche auch frei die Übermittlungswege für formgebundene Schreiben – Punkt II. 1. bis Punkt II. 3. – zu verwenden.


IV. Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

1. E-Mail

Die Stadt Schrobenhausen nimmt E-Mails in den Formaten "Text", "Rich-Text" und "HTML" an. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 19 Megabyte (MB) angenommen.

Aus Gründen der IT-Sicherheit werden keine Dateien mit Makros oder automatisierten Abläufen und Ausführbaren Dateien (Skripte, Programme) angenommen. E-Mail-Anhänge werden nur in den nachstehenden zulässigen Dateiformaten entgegengenommen.


2. Upload-Links

Falls Sie größere Datenmengen an die Stadt Schrobenhausen übermitteln müssen, bitten wir Sie, sich vorab mit der entsprechenden Fachstelle in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dann einen Upload-Link zur Datenübermittlung (File Drop oder SubmitBox). Auch über Upload-Links dürfen nur die nachstehenden, zulässigen Dateiformate übermittelt werden.


3. zulässige Dateiformate

Die von der Stadt Schrobenhausen zulässigen Dateiformate in Bezug auf E-Mail-Anhänge bei formfreien Schreiben sowie der Übermittlung mittels Upload-Links, sind folgende Formate:

  • Portable Document Format (.pdf)
  • Office Open XML Format (.docx/.dotx, .xlsx/.xltx, .pptx/.ppsx/.potx, .vsdx/.vstx/.vssx)
  • Textformat (.txt, .rtf, .csv, .xml)
  • Bildformat (.jpg/.jpeg, .png, .bmp, .tif/tiff)

Bitte beachten Sie, dass bei formgebundenen Schreiben ausschließlich Anhänge im Portable Document Format (.pdf) entgegengenommen werden und nur wenn eine entsprechende qualifizierte elektronische Signatur in das PDF-Dokument integriert ist (PDF-inline).

Weitere Formate sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit ausdrücklicher, vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. Bitte beachten Sie, dass hierzu gegebenenfalls zusätzliche, schriftliche Regelungen rechtlicher und organisatorischer Art mit der Stadt Schrobenhausen getroffen werden müssen. In allen zulässigen Formaten dürfen jedoch generell keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

Dateien in den genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Hierbei ist das .zip- oder das .7z-Format zu wählen. Selbstentpackende Archive werden nicht angenommen. Ebenso werden Passwortgeschützte Dateien oder Archive nicht entgegengenommen.


4. Sonstiges

Der Austausch von Daten über Onlineverfahren und -formulare, die unter www.schrobenhausen.de angeboten werden, erfolgt grundsätzlich verschlüsselt (SSL/TLS) und ist so vor Mitlesen und Manipulation geschützt.

Wird per E-Mail an die Stadt Schrobenhausen herangetreten, geht die Stadt Schrobenhausen davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist, versichern Sie sich gegebenenfalls telefonisch, ob Ihre E-Mail den Adressaten erreicht hat.


Hinweise zur S/MIME-verschlüsselten E-Mail-Kommunikation

Für die S/MIME-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit der Stadt Schrobenhausen verwenden Sie bitte folgende Zertifikate:


1. Wurzelzertifikat der Bayern-PKI:

Für die Verwendung unseres S/MIMIE-Zertifikats ist es erforderlich, das Bayern-Root-CA-2019.cer auf Ihrem Computer im Verzeichnis "Vertrauenswürdigen Stammzertifizierungsstellen" zu installieren. Dieses finden Sie unter folgendem Link: https://www.pki.bayern.de/vpki/allg/cazert/index.html.


2. Zwischenzertifikat Bayern-Softtoken-Issuing-CA-2019

Weiter ist es erforderlich, das Bayern-Softtoken-Issuing-CA-2019.cer auf Ihrem Computer im Verzeichnis "Zwischenzertifizierungsstellen" unter "Zertifikate" zu installieren. Dieses finden Sie ebenfalls unter folgendem Link: https://www.pki.bayern.de/vpki/allg/cazert/index.html.


3. Zertifikat der Poststelle der Stadt Schrobenhausen

Hier können Sie das aktuelle Zertifikat der Poststelle (stadt(at)schrobenhausen.de) herunterladen, zip (3 KB).

Gültigkeit: 07.01.2022 bis 07.01.2025

Fingerabdruck: 60ab046ab98c277a6da586659ec3d76f1df8985f


4. Rückkanal

Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen, per S/MIME-verschlüsselte E-Mails übersenden können und ob Sie – falls dies nicht möglich ist – mit einer unverschlüsselten Antwort per E-Mail auf Ihr Schreiben einverstanden sind. Wenn Sie über keine Möglichkeit zum Empfang S/MIME-verschlüsselter E-Mails verfügen, bitten wir Sie, uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdigen Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.


Hinweise zur Übermittlung elektronischer Rechnungen

Die Stadt Schrobenhausen akzeptiert elektronische Rechnungen in strukturierten Datenformaten gemäß Art. 18 BayDiG, sowie übergangsweise noch in unstrukturierten Datenformaten.


1. strukturierte elektronische Rechnungs-Formate

Es werden folgende Formate akzeptiert:

  • XRechnung (Format-Version 2.3, 2.2, 2.1 und 2.0)
  • ZUGFeRD (Format-Version 2.2, 2.1, 2.0 und 1.0)


2. unstrukturierte elektronische Rechnungs-Formate

Es werden folgende Formate akzeptiert:

  • Portable Document Format (PDF)


3. Leitweg-ID

Bitte beachten Sie unbedingt die unterschiedlichen Leitweg-IDs der Stadt Schrobenhausen und des Mittelschulverbands Schrobenhausen!

  • Leitweg-ID der Stadt Schrobenhausen: 09185158-00000-36
  • Leitweg-ID des Mittelschulverbands Schrobenhausen: 09185172-00000-39


4. zentraler elektronischer Rechnungseingang

Der zentrale elektronische Rechnungseingang für die Stadt Schrobenhausen und den Mittelschulverband Schrobenhausen ist ausschließlich per unverschlüsselter E-Mail unter folgender Adresse erreichbar: rechnungen(at)schrobenhausen.de

Weitere Informationen finden Sie hier: https://e-rechnung.bayern.de/