Breitbandversorgung

Teilnahme am Gigabitförderprogramm

Die Stadt Schrobenhausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß  der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern 
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)". An dieser Stelle informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Modul 1, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Schrobenhausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte festgelegt.
HINWEIS: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für berechtigte Stellen bereitgestellt.

Modul 2, Markterkundung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, sind im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind, zu befragen.

Die Stadt Schrobenhausen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR  eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Stadt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.03.2021* an der Markterkundung zu beteiligen.
*26.03.2021: DIE ABGABEFRIST WURDE BIS 14.04.2021 VERLÄNGERT.

Modul 3, Markterkundung Ergebnis

Die Stadt Schrobenhausen hat ein Markterkundungsverfahren gemäß der Bayrischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt.

Das Ergebnis ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Schrobenhausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av18d472-eu