Dienstleistungen

Anwohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 4 b StVO für Anwohner im Innenstadtbereich

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
Sie erhalten einen Anwohnerparkausweis, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
  • Sie sind mit dem Hauptwohnsitz in Schrobenhausen gemeldet
  • Ihnen steht nachweislich kein Stellplatz (Privatfläche, Garage, Tiefgarage) zur Verfügung
  • In ihrem Haushalt ist noch keine Ausnahmegenehmigung vorhanden
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Erforderliche Unterlagen
  • KFZ-Schein
  • Meldebestätigung
  • bei einem bestehendem Mietverhältnis: Mietvertrag
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Kosten/Leistung
77,00 Euro pro Jahr
Gebührennummer 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtsprozess
  • verwaltungsgerichtliche Klage
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Zugehörigkeit zu