Dienstleistungen

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die Bauleitplanung ist eine gesetzlich verankerte Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune.

Mit Hilfe der Bauleitplanung kann die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb des Gemeindebereiches geregelt werden. Dies ist notwendig, um eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung und eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.

Bauleitplanung erfolgt zweistufig. Grundsätzlich braucht es zunächst einen Flächennutzungsplan, aus dem dann ein Bebauungsplan entwickelt wird. Daher ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende Bauleitplan, der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan.

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