Dienstleistungen

Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Unter den Be­griff Ob­dach­lo­se bzw. Woh­nungs­lo­se fal­len Per­so­nen, die kei­nen fes­ten Wohn­sitz haben oder Per­so­nen, die mit oder ohne Schuld ihre Woh­nung ver­lo­ren haben und nun in einer von der Kom­mu­ne ge­stell­ten Un­ter­kunft (Wohnungs­lo­sen­un­ter­kunft) woh­nen müs­sen.

So­fern Ihnen, auf Grund wel­cher Um­stän­de auch immer, Ob­dach­lo­sig­keit oder Wohnungslosigkeit droht, soll­ten Sie sich so bald als mög­lich mit der Beratungsstelle des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V. (Telefon: 08252 9673-0) in Ver­bin­dung set­zen. Dort kön­nen dann Maß­nah­men ge­prüft wer­den, damit Ihre Wohnungslosigkeit ver­mie­den wer­den kann. Au­ßer­dem können Sie sich zu­sätz­lich über die Viel­zahl der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Lö­sungs­mög­lich­kei­ten in­for­mie­ren. Ent­spre­chen­des gilt auch, wenn Sie auf Grund eines plötz­li­chen Er­eig­nis­ses, z.B. Woh­nungs­brand, be­reits wohnungslos ge­wor­den sind.

Eine Un­ter­brin­gung durch die Ge­mein­de ist immer nur eine vor­über­ge­hen­de Maß­nah­me. Die Not­un­ter­kunft muss daher nur den Min­dest­an­for­de­run­gen einer men­schen­wür­di­gen Un­ter­brin­gung ge­nü­gen. Nach stän­di­ger Recht­spre­chung müs­sen bei einer Un­ter­brin­gung im Rah­men der Ob­dach­lo­sen­für­sor­ge weit­ge­hen­de Ein­schrän­kun­gen der Wohn­an­sprü­che hin­ge­nom­men wer­den. Sie kön­nen keine "woh­nungs­mä­ßi­ge Ver­sor­gung" ver­lan­gen.  

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Voraussetzungen

Drohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Unterkunft.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
    bei ausländischen Hilfe Suchenden
  • Einkommensunterlagen
    (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosen-/Bürgergeld bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosen-/Bürgergeld, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
  • Nachweise über Schulden
  • Kreditverträge
  • Pfändungen
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird
    z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
  • Sozialhilfeantrag (ggf.)
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Frist/Dauer

Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich.

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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu