Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
Unter den Begriff Obdachlose bzw. Wohnungslose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Personen, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer von der Kommune gestellten Unterkunft (Wohnungslosenunterkunft) wohnen müssen.
Sofern Ihnen, auf Grund welcher Umstände auch immer, Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit droht, sollten Sie sich so bald als möglich mit der Beratungsstelle des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V. (Telefon: 08252 9673-0) in Verbindung setzen. Dort können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Wohnungslosigkeit vermieden werden kann. Außerdem können Sie sich zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt auch, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. Wohnungsbrand, bereits wohnungslos geworden sind.
Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen.
Drohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Unterkunft.
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
bei ausländischen Hilfe Suchenden - Einkommensunterlagen
(Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosen-/Bürgergeld bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosen-/Bürgergeld, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.) - Nachweise über Schulden
- Kreditverträge
- Pfändungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Unterhaltsvereinbarungen
- Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird
z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust - Sozialhilfeantrag (ggf.)
Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich.
- Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter
- Wohnungssuche; Unterstützung
- Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung
- Sozialhilfe; Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Soziale Angelegenheiten; Auskunft
- Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Familien in Not; Beantragung von Hilfen
- Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt