Dienstleistungen

Fischereischein

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und bei sich führen.
Den Fischereischein können Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen.
Es gibt zwei Arten des Fischereischeines:

Fischereischein auf Lebenszeit


Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Urlaubern aus dem Ausland, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)


Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

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Voraussetzungen

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Sachkundenachweis

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
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Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines muss bei der Meldebehörde der Stadt Schrobenhausen gestellt werden. Der Fischereischein wird daraufhin von der Meldebehörde ausgestellt.
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Erforderliche Unterlagen

Fischereischein auf Lebenszeit

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis)

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Ausweisdokument des Jugendlichen
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild des Jugendlichen
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Frist/Dauer

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

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Kosten/Leistung
Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischeingebühr:

  • Jugendfischereischein: 5,00 Euro
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 Euro
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 Euro

Fischereiabgabe

Fischereischein auf Lebenszeit:
  • für fünf Jahre bei Erwachsenen: 40,00 Euro
  • für fünf Jahre bei Jugendlichen: 20,00 Euro
  • auf Lebenszeit nach Lebensalter gestaffelt: maximal 300,00 Euro
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein):
  • pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer: 2,50 Euro
  • für die gesamte gesetzliche Geltungsdauer: maximal 10,00 Euro
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu