Bebauungsplan; Aufstellung
Ein Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung beschlossen.
Er wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dabei greift er Teilbereiche des Stadtgebietes auf und trifft abschließend für jedermann verbindliche Aussagen über die künftige bauliche Nutzung von Grundstücken.
Trifft dies vielleicht auch für Ihr Grundstück zu? Informieren Sie sich in unserem Geoportal. Hier finden Sie eine Vielzahl von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen.
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Weiterführende Links
- Bauleitpläne Bayern
Das Auskunftssystem ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Bebauungs- und Flächennutzungspläne zahlreicher Gemeinden in Bayern. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan enthält die gültige Rechtslage im Sinne des Baugesetzbuches.
- §§ 8 bis 10, 12 und 30 Baugesetzbuch (BauGB)
"Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)" - § 215a Baugesetzbuch (BauGB)