Selbständige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Betriebsgelände Firma Leinfelder“ für die Teilbereiche „westlich der Eichendorffstraße“ und „Fischergasse“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a BauGB i. v. m. § 3 Abs. 2. BauGB
- Entwurf Bebauungsplan
- Begründung Bebauungsplan
- Schalltechnische Untersuchung 1
- Schalltechnische Untersuchung 2
- Ergänzung Schalltechnische Berechnung
- Hintergrund:
Der Stadtrat hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Betriebsgelände Firma Leinfelder“ beschlossen.
In der Stadtratssitzung der Stadt Schrobenhausen am 23.07.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des Satzungstextes und der Begründung gebilligt. Dieser wird in der Fassung vom 19.08.2024, bestehend aus Planzeichnung mit Satzungstext sowie Begründung und der schalltechnischen Untersuchung mitsamt Ergänzung vom 19.08.2024 in der Zeit vom
23.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024
im Internet veröffentlicht und ist über die Homepage der Stadt Schrobenhausen, https://www.schrobenhausen.de unter der Rubrik „Bauen & Wirtschaft/Aktuelle Bauleitplanverfahren“ einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit die Unterlagen im Eingangsbereich der Bauverwaltung Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen während der Beschlussfassung über die Abwägung unberücksichtigt bleiben können.
Während der Veröffentlichung kann sich jeder über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können. (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB).
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter https://www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren, „Datenschutzhinweise in der Bauleitplanung“ abgerufen werden.
Schrobenhausen, den 19.08.2024
STADT SCHROBENHAUSEN
I.V.
Georg Berger
2. Bürgermeister