Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung von Gewerbefläche für den Bereich südlich der Grimolzhausener Straße, Fl. Nr. 273 und 273/1, 274 und 317/4 der Gemarkung Sandizell;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
- BPlan Planzeichnung
- Satzungstext
- Begründung, Umweltbericht
- Schalltechnische Untersuchung
- Verkehrsuntersuchung
- Stellungnahme Artenschutz
- Stellungnahme Niederschlagswasserbeseitigung
- Baugrundgutachten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
Hintergrund:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung von Gewerbefläche für den Bereich südlich der Grimolzhausener Straße, Fl. Nr. 273 und 273/1, 274 und 317/4 der Gemarkung Sandizell beschlossen. In der Bau und Umweltausschusssitzung am 10.09.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Dieser wird nun bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und Begründung sowie der schalltechnischen Untersuchung, dem Baugrundgutachten, einer Verkehrsuntersuchung, einer Einschätzung zum Artenschutz sowie einer Einschätzung zur Niederschlagswasserbeseitigung in der Zeit vom
20. September 2024 bis 21. Oktober 2024
im Internet veröffentlicht und ist über die Homepage der Stadt Schrobenhausen, https://www.schrobenhausen.de unter der Rubrik „Bauen & Wirtschaft/Aktuelle Bauleitplanverfahren“ einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit die Unterlagen im Eingangsbereich der Bauverwaltung Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.
Während der Veröffentlichung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB).
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO):
Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/Informationen-Datenschutz abgerufen werden.
Schrobenhausen, den 16.09.2024
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister