- Bebauungsplan Planzeichnung
- Bebauungsplan Textteil
- Begründung
- Umweltbericht
- geotechnischer Bericht
- Prüfbericht Analytik Agrolab
- Zusammenfassung Analytik
- Kampfmittelvorerkundung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 „Hörzhausen Richlindestraße“ betreffend das Grundstück Flurnummer 46/1 der Gemarkung Hörzhausen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates Schrobenhausen hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 140 „Hörzhausen Richlindestraße“ mit Begründung gebilligt.
Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Festsetzungen und Hinweise durch Planzeichen, Festsetzungen und Hinweise durch Text und der Begründung in der Fassung vom 23.07.2024, inkl. Umweltbericht, geotechnischem Bericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Kampfmittelvorerkundung, wird in der Zeit vom
19. September 2024 bis einschließlich 11. Oktober 2024
im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit die Unterlagen in der Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.
Während der Veröffentlichung kann sich jeder über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Folgende Ergänzungen der Planzeichnung und/oder Festsetzungen bzw. Hinweise durch Text wurden vorgenommen:
„maximal zulässige“ Grundfläche,
baufeldbezogene Höhenfestsetzungen,
Vermaßung der Baugrenzen, Grenzen der Fläche für die Tiefgarage und der Flächen für Garagen und Stellplätze jeweils in Bezug auf die Grundstücksgrenzen;
Zulässigkeit von sonstigen, nicht störenden Gewerbebetrieben mit Ergänzung Baufeld und Nutzungsschablone in der Planzeichnung,
Abgrabungen und Auffüllungen bis zu 1,0 m Höhe, Stützwände im Osten unzulässig,
Aufständerung von PV Modulen maximal 0,5 m über Dachhaut,
Substrathöhe für Sträucher und Bäume, Mindestabstand Versorgungsleitungen zu Bäumen und ggf. Wurzelschutzmaßnahmen sowie Pflanzgruben und redaktionelle Änderung Einhausung Mülltonnen.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter https://www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren, „Datenschutzhinweise in der Bauleitplanung“ abgerufen werden.
Schrobenhausen, den 12.09.2024
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister