Folgende Unterlagen stehen Ihnen nun zum oben genannten Verfahren zur Einsichtnahme bereit: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Steingriffer Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Hintergrund
Der Bebauungsplanentwurf (Stand 17.09.2020) für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Steingriffer Straße“ liegt nun vom
28. Dezember 2020 bis einschließlich 05. Februar 2021
im Stadtbauamt der Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, Eingangsbereich während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Unterlagen können darüber hinaus auch ab dem Tag der Bekanntmachung auf www.schrobenhausen.de unter der Rubrik „Bauen und Wirtschaft/ Bauleitplanung/ Aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 2 HS 2 BauGB). Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO):
Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/Informationen-Datenschutz abgerufen werden.
Schrobenhausen, den 09.12.2020
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister