Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 127 „Schloss Sandizell“ für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1, 1/1, 1/2, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 2, 2/2 und 2/3 der Gemarkung Sandizell nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 13a i.V.m.§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
- Entwurf Bebauungsplan
- Teil D Lageplan
- Teil E, Schnitt Reihenhaus 1
- Teil E, Schnitt Reihenhaus 2
- Teil E, Schnitt Reihenhaus 3
- Teil E, Schnitt Reihenhaus 5
- Teil F Stellplatznachweis
- Teil G Freiflächengestaltungsplan Ost
- Teil G Freiflächengestaltungsplan West
- Begründung
- hydraulische Stellungnahme
- Beweissicherungskonzept
- Abstimmungstermin mit WWA zu Beweissicherungskonzept
- Geotechnischer Bericht Tiefgarage Ost
- Geotechnischer Bericht Tiefgarage West
- Stellungnahme Wöhr + Bauer zur TG
- Geruchsgutachten
- Immissionsschutzgutachten
- saP
- ergänzende Stellungnahme zu saP
- Vorprüfung saP
- Verkehrsuntersuchung
- ergänzende Stellungnahme vom 25.05.2021 zur Verkehrsuntersuchung
- Stellungnahme zur Verlegung der Tiefgaragenzufahrt
- Hintergrund:
Der Stadtrat hat am 28.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 127 „Schloss Sandizell“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1, 1/1, 1/2, 1/8, 1/9, 1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/15, 1/16, 1/17, 2, 2/2 und 2/3 der Gemarkung Sandizell beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 02.04.2020 im Amtsblatt Nr. 9 der Stadt Schrobenhausen und in der Schrobenhausener Zeitung öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplanentwurf wurde aufgrund mehrerer Änderungen nochmals überarbeitet und wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 08.02.2022 gebilligt. In der Zwischenzeit haben sich erneute Änderungen/Ergänzungen (Bauräume Nebengebäude, GRZ, Verkehrsachsen und Stellplätze Ostareal) ergeben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 08.02.2022 ergänzt am 06.04.2022 liegt nun mit Satzungstext und Begründung inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen in der Zeit vom
06. Mai 2022 bis 19. Mai 2022
in der Bauverwaltung der Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, Eingangsbereich während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen zu den oben genannten Ergänzungen/Änderungen (Bauräume Nebengebäude, GRZ, Verkehrsachsen und Stellplätze Ostareal) vorbringen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB).
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Corona-Pandemie kann es gegebenenfalls zu Beeinträchtigungen bei der Einsichtnahme der öffentlich ausliegenden Planunterlagen kommen.
Neben der Einsichtnahme der Planunterlagen über die Homepage der Stadt Schrobenhausen haben Sie aber auch die Möglichkeit, für eine Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme (schriftlich oder zur Niederschrift) vor Ort einen Termin zu vereinbaren.
Die bereits eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung gem. § 13a i.V.m. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, welche im Zeitraum Februar/März 2022 vorgebracht wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Die Unterlagen können darüber hinaus auch ab sofort auf www.schrobenhausen.de unter der Rubrik „Bauen und Wirtschaft/ Bauleitplanung/ Aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO):
Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/Informationen-Datenschutz abgerufen werden.
Schrobenhausen, den 21.04.2022
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister