Aufstellung des vorhabenbezogenen  Bebauungsplans Nr. 145 "Solarpark Sandizell II"

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145 "Solarpark Sandizell II" im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1676, 1677, 1667 und 1656 der Gemarkung Sandizell beschlossen.

Die Grundstücke werden als Sondergebiet - Freiflächenphotovoltaik nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der Stadtrat billigte in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Dieser wird nun bestehend aus der Planzeichnung mit Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom

10. Oktober 2024 bis 11. November 2024

im Internet veröffentlicht und ist über die Homepage der Stadt Schrobenhausen, www. schrobenhausen.de unter der Rubrik "Bauen & Wirtschaft/Aktuelle Bauleitplanverfahren" einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit die Unterlagen im Eingangsbereich der Bauverwaltung Schrobenhausen, Lenbachplatz 6,  während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr, Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) einzusehen. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.

Während der Veröffentlichung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Nicht fristgemäß abgegeben Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 4 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 145 "Solarpark Sandizell II" mit Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan anschließend nochmals gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Darüber wird erneut öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/Informationen-Datenschutz abgerufen werden.

Schrobenhausen, den 10.10.2024
STADT SCHROBENHAUSEN

Harald Reisner

Erster Bürgermeister