Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 123 „Comenius Kindergarten“ für den Bereich zwischen der B300, der Gerolsbacher Straße und der St.- Sebastian Straße für die Grundstücke Fl. Nr. 650, 650/3 (Teilfl.), 651/1 und 651/2 der Gemarkung Schrobenhausen nach § 13 a BauGB (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Hintergrund:
Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Comenius Kindergarten“ für die Grundstücke Fl.Nr. 650, 650/3 (Teilfl.), 651/1 und 651/2 der Gemarkung Schrobenhausen beschlossen. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
In der Stadtratssitzung am 25.04.2023 wurde der Billigungsbeschluss gefasst.
Der Bebauungsplanentwurf mit Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 25.04.2023 liegt nun in der Zeit vom
22.05.2023 bis 22.06.2023
in der Bauverwaltung der Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, Eingangsbereich während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 6 BauGB).
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB wird der Bebauungsplan ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO):
Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/Informationen-Datenschutz abgerufen werden.
Schrobenhausen, den 08.05.2023
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister