1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127 „Schloss Sandizell“ für den Bereich Areal Schloss Sandizell nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
Öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 3 S. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
- Entwurf
- Begründung
- Aussage Geotechnischer Bericht
- Aussage für Ingenieurgesellschaft Wasser und Boden
- Aussage Geruchsgutachten
- Schallschutzgutachten
- Verkehrsgutachten
- Lageplan Teil D
- Lageplan Teil D Grundstückseigentümer
- Lageplan UG Teil E
- Lageplan EG Teil E
- Lageplan OG 1 Teil E
- Lageplan OG 2 Teil E
- Lageplan Grundrisse Teil E
- Schnitte und Ansichten Teil E
- Grundrisse Teil E
- Schnitte und Ansichten Teil E
- Grundrisse mit Umgebung Teil E
- Grundrisse Teil E
- Schnitte und Ansichten Teil E
- Stellplatznachweis Teil F
- Lageplan Freiflächenkonzept
- Schnitt Parkdeck
- Hintergrund:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 127 „Schloss Sandizell“ für den Bereich des Areals Schloss Sandizell Fl.Nr. 1 (Teil.fl.), 1/1, 1/2 (Teil.fl.), 1/8 und 2 der Gemarkung Sandizell beschlossen.
Mit der Planung sollen folgende Allgemeine Städtebaulichen Ziele verfolgt werden.
- Wegfall eines ursprünglich vorgesehenen Gebäudes
- Oberirdische Unterbringung der Stellplätze (z.T. mittels Carports)
- -Vergrößerung der geplanten Gebäude (Haus 2 und Haus 3)
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 01.08.2024 im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Schrobenhausen öffentlich bekannt gemacht.
Der Bau- und Umweltausschuss billigte in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 03.12.2024.
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 03.12.2024 liegt nun mit Satzungstext, Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplänen in der Zeit vom
20. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025
in der Bauverwaltung der Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, Eingangsbereich während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen.
Da kein barrierefreier Zugang zu den Räumen besteht, in denen die Informationen eingeholt werden können, wird nach vorheriger Rücksprache mit dem Stadtbauamt anderweitig Hilfeleistung für den Zugang zu den Informationen angeboten.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt wird.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/Informationen-Datenschutz abgerufen werden.
Schrobenhausen, 10.12.2024
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister