Aufstellung BPlan Nr. 137 "Solarpark Hörzhausen"


Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 137 „Solarpark Hörzhausen“ für die Fl.Nrn. 202, 215, 214 und 213 der Gemarkung Hörzhausen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Hintergrund:
Der Stadtrat hat am 30.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Solarpark Hörzhausen“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 202, 215, 214 und 213 Gemarkung Hörzhausen – nordöstlich von Hörzhausen - beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 06.10.2022 im Amtsblatt Nr. 14 der Stadt Schrobenhausen und in der Schrobenhausener Zeitung öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplanentwurf wurde vom Bau- und Umweltausschuss am 07.02.2023 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes inklusive Begründung und Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 07.02.2023 liegt in der Zeit vom

03. März bis einschließlich 03. April 2023

im Eingangsbereich des Stadtbauamtes Schrobenhausen, Lenbachplatz 6, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 8.00-12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00-16.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls Anregungen vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Die Unterlagen können darüber hinaus auch ab sofort im Internet auf www.schrobenhausen.de unter der Rubrik „Bauen und Wirtschaft/ Bauleitplanung/ Aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2. HS BauGB).

Folgende umweltbezogene Informationen liegen zwischenzeitlich vor.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Begründung und zum Umweltbericht verwiesen.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Falls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung/Änderung/Aufhebung befindlichen Bauleitplan abgegeben wird, wird die Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können auf der städtischen Internetseite unter www.schrobenhausen.de/de/Bauen-Wirtschaft/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/Informationen-Datenschutz abgerufen werden.

Schrobenhausen, den 13.02.2023
STADT SCHROBENHAUSEN
 
 
Reisner
Erster Bürgermeister