Hinweis zum Rückschnitt von Hecken und Gehölzen
Hinweis zum Rückschnitt von Hecken und Gehölzen
Vom 01. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 ist es wieder möglich, Hecken, Bäume, Sträucher, Feldgehölze und andere Pflanzen zurückzuschneiden.
Die Stadt Schrobenhausen möchte daran erinnern, dass Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Verkehrswege wie Straßen, Geh- und Radwegen regelmäßig und ganzjährig gepflegt werden dürfen. Leider kommt es immer wieder vor, dass überhängende Pflanzen den Verkehr auf öffentlichen Wegen behindern. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer bitten wir Sie daher, darauf zu achten, dass Ihre Gewächse die vorgeschriebenen Maße einhalten.
Für eine ungehinderte Nutzung der Verkehrswege gelten folgende Richtwerte:
- Über Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m sicherzustellen.
- Über Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m gewährleistet sein.
Zudem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen bei Bedarf freigeschnitten werden. Sollten Einschränkungen die Verkehrssicherheit gefährden, ist umgehend Abhilfe zu schaffen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!