Stadtnachrichten

Grundsteuerreform 2025


Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 erhalten Sie von der Stadtverwaltung Anfang Dezember 2024 den neuen Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2025.

Für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages ist das Finanzamt zuständig. Sollte Sie noch keinen Grundsteuermessbescheid erhalten haben, oder zu dem bereits erhaltenen Fragen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Finanzamt.

Die Stadt Schrobenhausen hat die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 bereits folgendermaßen festgelegt:

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 260 v.H.

Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke): 260 v.H

Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuer-

messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt. Sollte Sie bis zum 31.12.2024 keinen Grundsteuerbescheid erhalten, bitten wir Sie, sich bei der Stadt Schrobenhausen unter der Telefonnummer 08252/90 22 31 zu melden. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform können Sie auch im Internet einholen (s. www.Grundsteuer.bayern.de)