Stadtnachrichten

Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss


Am Dienstag, 15. November, tagte der Bau- und Umweltausschuss im Sitzungssaal, u.a. zu folgenden Themen:

Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Sendemastens auf dem Grundstück Fl. Nr. 2/24 der Gemarkung Hagenauer Forst

Dem Stadtbauamt liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Funkmastes für das Grundstück Fl. 2/24 der Gemarkung Hagenauer Forst vor, der Mast soll eine Höhe von 35,75 Meter besitzen.

Im sogenannten Außenbereich sind Vorhaben zulässig, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, welche die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern bestätigt, liegt vor.

Der Bau- und Umweltausschuss erteilte dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Antrag auf Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro und eine Gaststätte in der Aichacher Str. 29

Der Stadt Schrobenhausen liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Spielhalle in ein Wettbüro (125,38 m²) und eine Gaststätte (24,72 m²) für das Grundstück in der Aichacher Str. 29 vor.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist es dem nicht überplanten Innenbereich nach § 34 zuzuordnen. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO. Gemäß § 6 Abs. 2 sind Vergnügungsstätten in den Teilen des Gebiets zulässig, die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind und nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind. Bei diesen nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten kommt es darauf an, ob sie ihrer Art nach geeignet sind, das Wohnen wesentlich vor allem in den Abendstunden und in der Nacht zu stören.

Die Ausschussmitglieder hegten Zweifel, ob es sich bei einem Wettbüro mit einer Größe von 125,38 m² noch um ein kerngebietstypisches Wettbüro handelt und wiesen den Antrag einstimmig ab.

Neubau Kinderhort und Kindergarten Lummerland - Festlegung Wärmeversorgung

Für den Neubau des zweistöckigen Gebäudes ist die Art der Wärmeversorgung festzulegen.

Sowohl der bestehende Kindergarten, als auch die Kinderkrippe werden mit jeweils einer separaten Gasheizung betrieben. Folgende Varianten der stehen zur Auswahl:

Gasheizung („Fossil“)
Luft- / Wasserwärmepumpe („Luftwärme“)
Sole- / Wasserwärmepumpe („Erdwärme“)
Pelletsheizung („Biomasse“)

Es ist eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, mit welcher Variante weiter geplant werden soll.

Nachdem man sich im Gremium nicht auf eine Variante einigen konnte, wurde der Beschluss gefasst, den Antrag zurückzustellen und einen unabhängigen Fachplaner zu beauftragen, der die für das Objekt sinnvollste Wärmeversorgung eruiert und dem Ausschuss vorstellt.

Erweiterung Kindergarten Drei Linden - Festlegung Wärmeversorgung

Für den Erweiterungsbau des zweistöckigen Gebäudes ist die Art der Wärmeversorgung festzulegen.

Sowohl der bestehende Kindergarten, als auch die Kinderkrippe werden mit jeweils einer separaten Gasheizung betrieben. Ohne die Machbarkeit zu prüfen gibt es für die Wärmeversorgung generell mehrere Varianten:

Gasheizung („Fossil“)
Luft- / Wasserwärmepumpe („Luftwärme“)
Sole- / Wasserwärmepumpe („Erdwärme“)

Wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt wurde auch hier der Beschluss gefasst, einen unabhängigen Fachplaner zu beauftragen, der die für das Objekt sinnvollste Wärmeversorgung eruiert und dem Ausschuss vorstellt.

Neue Verkehrsführung (Einbahnstraßenregelung) Georg-Alber-Straße-Teilbereich

Ein Teilbereich der Georg-Alber-Straße soll als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Betroffen ist der Abschnitt von der Bahnhofstraße kommend in Fahrtrichtung Bahnhof. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist ein Begegnungsverkehr von Bussen nicht möglich. Dies führte in der Vergangenheit oftmals dazu, dass Busse auf den Gehweg ausgewichen sind. Dieser wurde dadurch in einen katastrophalen Zustand gebracht, zusätzlich kam es zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern.

Nach Absprache mit mehreren Beteiligten, unter anderem der Polizeiinspektion Schrobenhausen, wird die Änderung der Verkehrsführung in diesem Bereich als sinnvoll erachtet.

Das Gremium stimmte dem Antrag unter der Prämisse zu, die Änderung der Verkehrsführung auf Probe auszuweisen.