Die Stadt Schrobenhausen ist bestrebt, den DSL-Ausbau im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen weiter voranzutreiben. Durch die Teilnahme an Förderprogrammen des Freistaates Bayern, konnten bereits viele unterversorgte Gebiete ausgebaut werden.
Gemäß den Vorgaben aus der Bayerischen Breitbandrichtlinie wird der Förderfortschritt veröffentlicht.
7. November 2018
Die Stadt Schrobenhausen bestätigt die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
18. Dezember 2018
07.11.2018
27. April 2018
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
19. April 2018
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Schrobenhausen bittet alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 22. September 2017 an der Markterkundung zu beteiligen.
Gemäß den Vorgaben aus der Bayerischen Breitbandrichtlinie wird der Förderfortschritt veröffentlicht.
Förderfortschritt 3. Teilnahme am Förderverfahren (Höfebonus):
13. Mai 2019Modul 8: Fördersteckbrief
7. November 2018
Modul 7: Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Schrobenhausen entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).Die Stadt Schrobenhausen bestätigt die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
18. Dezember 2018
Modul 6: Übergabe Zuwendungsbescheid
Die Stadt Schrobenhausen hat am 18.12.2018 den Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker erhalten.07.11.2018
Modul 5: Auswahlverfahren - Ergebnis, Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Stadt Schrobenhausen gibt im nachfolgenden Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Schrobenhausen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) bekannt.27. April 2018
Modul 4: Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Stadt Schrobenhausen führt ein 3. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in in Bayern (BbR) durch.Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
- Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (PDF | 121 KB)
- Breitbandausbauvertrag (PDF | 248 KB)
- Karte mit den vorläufigen Erschließungsgebieten (PDF | 8,6 MB)
- Muster für die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (xlsm | 119 KB)
- Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (PDF | 188 KB)
- Straßenliste mit den Anschlusspunkten (PDF | 481 KB)
19. April 2018
Modul 3: Ergebnis der Markterkundung
Die Stadt Schrobenhausen hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein 3. Markterkundungsverfahren durchgeführt.Modul 2: Bekanntmachung Markterkundung
Die Stadt Schrobenhausen führt gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage zu den Ausbauplänen der Netzbetreiber durch. Mit ihr soll abgefragt werden, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den zu versorgenden Gebieten anzubieten.Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Stadt Schrobenhausen bittet alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 22. September 2017 an der Markterkundung zu beteiligen.